Sobald es in einem Studium, in dem ein Aufnahmeverfahren gesetzlich vorgesehen ist, mehr Studieninteressierte als verfügbare Studienplätze gibt, kommt es zum Aufnahmeverfahren. Je nach Studium ist das Aufnahmeverfahren ein- oder zweistufig.
Um am Aufnahmeverfahren teilnehmen zu können, müssen Sie sich innerhalb der dafür vorgesehenen Frist registrieren und auch die Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllen!
Die Termine und Fristen für die von den Aufnahmeverfahren nach § 14g UG und § 124b UG 2002 für das Studienjahr 2014/15 sind bekannt.
Weitere Infos finden Sie unter: http://studienzugang.uni-graz.at/